Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden. Grundsätzlich gilt: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Förderung.
Typische Aufstiegsfortbildungen sind etwa Meister- und Fachwirtkurse oder Weiterbildungen zur Pflegedienstleitung. Es gibt mehr als 700 weitere gleichwertige und damit mit AFBG förderfähige Fortbildungen.
Teilnehmende erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten für das Meisterstück. Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein Beitrag zum Lebensunterhalt gezahlt werden.
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Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, zur Förderungshöhe und vieles mehr finden Sie unter:
Tel.: 0 800 / 622 363 4 (kostenfrei)
Die Antragsformulare finden Sie hier:
Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen.
Angesichts des zunehmenden Digitalisierungsdrucks in den Unternehmen stehen jährlich bis zu 30 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bereit.
Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen. Beratungsstellen vor Ort helfen weiter und unterstützen bei der Beantragung des Förderangebots.
Was Sie wissen sollten – Basisinformationen zum Bildungscheck NRW:
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Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln, werden bis zur Hälfte gefördert.
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Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
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Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
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Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.
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Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten.
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Der Arbeitgeber (Betrieb) darf i.d.R. höchstens 249 Beschäftigte haben.
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Weitere Informationen, Konditionen und Beratungsstellen finden Sie hier:
Bildungsgutschein
Wer Kunde der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist, kann eine Förderung für eine berufliche Weiterbildung über den Bildungsgutschein erhalten. Auch Berufsrückkehrende, die Kinder oder zu pflegende Angehörige betreut haben, können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Bildungsgutschein erhalten. Die Entscheidung über die Ausgabe obliegt den jeweiligen Berater/-innen.
Folgende Kosten können übernommen werden:
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Lehrgangskosten
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Fahrkosten
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Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung
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Kinderbetreuungskosten
Auch Beschäftigte können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein erhalten. Zum Beispiel wenn sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder keine abgeschlossene Berufsausbildung haben.
Quelle: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/agentur-fuer-arbeit
WeGebAU - Förderung
Zielgruppe des Programms sind vor allem Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (max. 249 Mitarbeiter*innen) aber auch geringqualifizierte Beschäftigte unabhängig von der Unternehmensgröße. Geringqualifizierte sind Personen ohne Berufsabschluss oder mit einem Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können.
Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Die Lehrgangskosten können je nach Einzelfall ganz oder teilweise übernommen werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich entstehenden übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten oder Kinderbetreuungskosten) gewährt werden. Der Arbeitgeber kann zusätzlich Zuschüsse zu den Lohnkosten erhalten.
Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeiter*innen können besonders gefördert werden. Die Weiterbildungskosten werden zu 100 % übernommen, zusätzlich entstehende Fahrkosten, Kinderbetreuung, Unterbringung und Verpflegung können ebenfalls bezuschusst werden.
Quelle: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/agentur-fuer-arbeit
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Weitere Informationen, Konditionen und Beratungsstellen finden Sie hier:
Berufsausbildungsbeihilfe
Wer eine Ausbildung plant, will auf eigenen Beinen stehen – auch finanziell. Unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt dich die Bundesagentur für Arbeit (BA) dabei mit einem Zuschuss.
So unterstützt dich die Berufsausbildungsbeihilfe:
Wenn du während deiner Ausbildung in einer eigenen Wohnung lebst, reicht deine Ausbildungsvergütung vielleicht nicht aus, um neben der Miete auch noch Lebensmittel oder die Fahrten nach Hause zu bezahlen.
Die Bundesagentur für Arbeit kann dir in bestimmten Fällen weiterhelfen: Mit der sogenannten Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützt sie dich während deiner Ausbildung mit einem monatlichen Zuschuss.
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Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, zur Förderungshöhe und vieles mehr finden Sie hier:
Tel.: 0 800 / 455 55 00 (kostenfrei)
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab