Das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) ist eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden. Grundsätzlich gilt: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Förderung.
Typische Aufstiegsfortbildungen sind etwa Meister- und Fachwirtkurse oder Weiterbildungen zur Pflegedienstleitung. Es gibt mehr als 700 weitere gleichwertige und damit mit AFBG förderfähige Fortbildungen.
Teilnehmende erhalten einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten für das Meisterstück. Bei Vollzeitmaßnahmen kann zusätzlich ein Beitrag zum Lebensunterhalt gezahlt werden.
Haben Sie noch Fragen? Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, zur Förderungshöhe und vieles mehr finden Sie unter:
Tel.: 0 800 / 622 363 4 (kostenfrei)
Die Antragsformulare finden Sie online hier: