Pflegefachmann /-frau
Basierend auf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) bietet die Pflegeschule Bork die 3-jährige, staatlich anerkannte Ausbildung zum/r Pflegefachmann / Pflegefachfrau an.
Durch diese generalistische Ausbildung erhalten die Auszubildenden ein umfassendes pflegerisches Verständnis, das es Ihnen ermöglicht, sich schnell in die jeweiligen Spezialgebiete mit ihren unterschiedlichen Anforderungen einzuarbeiten. Die Pflegefachfrauen und – männer werden in der Lage sein, in allen Bereichen der Pflege – Akutpflege, Kinderkrankenpflege, stationäre oder ambulante Langzeitpflege sowie allgemein-, geronto-, kinder- oder jugendpsychiatrischen Versorgung – tätig zu werden.
Zugangsvoraussetzungen
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min. Hauptschulabschluss nach Klasse 10
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Hauptschulabschluss nach Klasse 9 in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
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eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis
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gesundheitliche Eignung
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ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (min. B2)
Die o.g. Zugangsvoraussetzungen müssen mittels Schulabschlusszeugnis, erweitertem Führungszeugnis und einer ärztlichen Bescheinigung belegt und VOR Ausbildungsbeginn eingereicht werden.
Sollten die Unterlagen nicht vor Ausbildungsbeginn vorliegen, kann kein Zugang zur Ausbildung gewährt werden.
Beginn & Dauer
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Beginn: jeweils zum 01. April & 01. Oktober eines jeden Jahres
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Die Ausbildung zum Pflegefachmann/-frau ist deutschlandweit einheitlich geregelt und dauert 3 Jahre.
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Bewerbungsfrist: 6 Wochen vor Kursstart.
Abschluss
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Die Ausbildung schließt mit mehreren schriftlichen und jeweils einer mündlichen und einer praktischen Prüfung ab. Der schriftliche Teil besteht aus 3 Klausuren zu bestimmten Lernfeldern.Die mündliche Prüfung erfolgt als Einzelprüfung und die praktische Prüfung findet in Ihrer Einrichtung, bzw. bei Ihrem Arbeitgeber statt.
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Abschluss: Examinierte Pflegefachkraft