Pflegefachmann /-frau
Basierend auf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) bietet die Pflegeschule Bork die 3-jährige, staatlich anerkannte Ausbildung zum/r Pflegefachmann / Pflegefachfrau an.
Examinierte Pflegefachfrauen und -männer erhalten die Befähigung, in allen Versorgungsbereichen der Pflege (Akutpflege, Kinderkranken- und Jugendpflege, stationäre und ambulante Langzeitpflege sowie allgemein-, geronto-, kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung) beschäftigt zu werden. Durch diese generalistische Ausbildung erhalten Sie ein umfassendes pflegerisches Verständnis, dass es Ihnen ermöglicht, sich in die jeweiligen Spezialgebiete mit ihren unterschiedlichen Anforderungen einzuarbeiten.
Zugangsvoraussetzungen
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min. Hauptschulabschluss nach Klasse 10
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Hauptschulabschluss nach Klasse 9 in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
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eintragungsfreies erweitertes Führungszeugnis
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gesundheitliche Eignung
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ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (min. B2)
Die o.g. Zugangsvoraussetzungen müssen mittels Schulabschlusszeugnis, erweitertem Führungszeugnis und einer ärztlichen Bescheinigung belegt und VOR Ausbildungsbeginn eingereicht werden.
Sollten die Unterlagen nicht vor Ausbildungsbeginn vorliegen, kann kein Zugang zur Ausbildung gewährt werden.
Beginn & Dauer
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Beginn: jeweils zum 01. April & 01. Oktober eines jeden Jahres
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Die Ausbildung zum Pflegefachmann/-frau ist deutschlandweit einheitlich geregelt und dauert 3 Jahre.
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Bewerbungsfrist: 6 Wochen vor Kursstart.
Abschluss
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Die Ausbildung schließt mit mehreren schriftlichen und jeweils einer mündlichen und einer praktischen Prüfung ab. Der schriftliche Teil besteht aus 3 Klausuren zu bestimmten Lernfeldern.Die mündliche Prüfung erfolgt als Einzelprüfung und die praktische Prüfung findet in Ihrer Einrichtung, bzw. bei Ihrem Arbeitgeber statt.
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Abschluss: Examinierte Pflegefachkraft